- Abteufung eines Vertikalfilterbrunnens mit einem
Mindestbohrdurchmesser von 1.100 mm und einem Verrohrungsdurchmesser mit 800 mm
in einer Tiefe von ca. 18 m.
- Errichtung eines Sondennetzes um den Brunnen für die
Auswertung des Pumpversuches, neun Beobachtungsrohre DN 2“
- Durchführung eines ca. 5-wöchigen Pumpversuches mit
einer Endfördermenge von mindestens 30
l/s
- Durchführung von Markierungsversuchen zur Ermittlung der tatsächlichen
Abstandsgeschwindigkeit
- Auswertung des Schöpfversuches zur Festlegung des 60 Tage
Schutzgebietes und eines erweiterten Schutzgebietes (Zone III), Antrag an
die Wasserrechtsbehörde mit Genehmigung
der Konsenswassermenge von ca. 25 l/s.
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